Wir bekommen immer wieder Anfragen für die Mietung der Dreifaltigkeitskirche und welche Dinge beachtet werden müssten. Hier ist ein FAQ rund um das Thema Vermietung und externe Nutzung!
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Kosten
Die Kosten berechnen sich aus der Kaution (500 €), einer Grundpauschale von 100 € als Bearbeitungsgebühr und den eigentlichen Nutzungskosten.
Abhängig von der jeweiligen Nutzergruppe und dem Mietzeitraum können die erhobenen Raumnutzungsgebühren der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Nutzungsgebühren werden pro angefangener Stunde für die Dauer des Mietverhältnisses berechnet.
Auf- und Abbauzeiten werden wie reguläre Nutzungszeiten berechnet. Wenn eine Veranstaltung am Wochenende stattfindet, in der die Dreifaltigkeitskirche nicht anderweitig genutzt wird, kann für Auf- und Abbauzeiten frühestens Freitag 18h und bis spätestens Sonntag 22h eine Pauschale von 200 € berechnet werden. Grundsätzlich gilt jedoch: Veranstaltungen der JuKi haben Priorität, weshalb alle Zeiten im Vorfeld abzusprechen sind.
Nutzer | Nutzungsgebühr pro Stunde (8:00Uhr bis 18:00Uhr Werktags) |
Nutzungsgebühr pro Stunde (werktags 18:00-08:00 Uhr/Wochenende/gesetzliche Feiertage) |
Firmen, Städteregion, gewerbliche Zwecke | 60,00 € | 85,00 € |
Private Feiern* | 40,00 € | 65,00 € |
Schulen | 30,00 € | 45,00 € |
Vereine (e.V.) | 30,00 € | 45,00 € |
*Ehren- und Hauptamtliche der Jugendarbeit der Kirchengemeinde Aachen zahlen 80 % der regulären Nutzungsgebühren.
Kann ich die Technik nutzen?
Die JuKi hat eine Grundausstattung an Licht- und Tontechnik. Die Tontechnik kann zum Abspielen von externenen Medien über ein Klinkenkabel (Handy/Laptop genutzt werden). Die Lichttechnik ist von der Vermietung ohne Techniker ausgeschlossen. Wenn eine umfassendere Nutzung erwünscht ist, kann beim Technikerpool der JuKi angefragt werden, ob jemand gegen eine Aufwandentschädigung von 15€/Stunde die Veranstaltung betreut. Die Ansprechpartner der JuKi vermitteln gerne den Kontakt, sind dann anschließend von allen weiteren Verantwortlichkeiten ausgeschlossen.
Was an Ausstattung kann mitgenutzt werden?
Grundsätzlich können die Möbel der JuKi flexibel genutzt und umgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Möbel wieder so stehen, wie sie zu Beginn der Mietzeit vorgefunden wurden. Die Küche sowie das Geschirr, Besteck und die Gläser sind ebenfalls in den Nutzungsgebühren enthalten. Ausgeschlossen ist die Siebträger-Kaffeemaschine.
Wie geht das mit Essen und Trinken?
Eigene Getränke und Verpflegung können mitgebracht und verzehrt werden. Wenn Getränke (FritzGetränke, Mate, VivaConAqua) genutzt werden möchten, können die Vorräte der JuKi genutzt werden. Die genutzten Getränke (und Flaschen) werden zu den JuKi-Veranstaltungspreisen nach der Veranstaltung abgerechnet. (Fritz Kola/Limo 1,50€, Mate 1,50 €, VivaConAqua 1€)
Welche Flächen darf ich mitnutzen?
Der Kirchraum, die sanitären Anlagen und die Küche sind nutzbar. Von der Nutzung ausgeschlossen sind die Emporen, die Sakristei und die Lagerräume.
Gibt es Parkplätze?
Es gibt keine Parkplätze, die mitgenutzt werden können.
Was passiert nach der Veranstaltung?
Die Kirche soll in ihrem vorgefundenen Zustand übergeben werden. Die Schlüsselübergabe wird mit unserem Hausmeister vor der Veranstaltung vereinbart. Wenn alles in Ordnung ist, wird die gezahlte Kaution zurück überwiesen.
Wie wird mit Lautstärke & Lärmschutz umgegangen?
Wir mögen unsere Nachbarn. Darum wollen wir sie durch die vielfältige Nutzung der Kirche nicht belästigen. Daher ist bei Veranstaltungen nach 22:00 Uhr unbedingt auf Zimmerlautstärke zu achten. Ebenso ist bei der Nutzung des Vorhofs zum Rauchen auf Ruhe zu achten. Der Mieter ist für die Durchsetzung der Ruhe verantwortlich.
Wie viele Personen passen rein?
Je nach Veranstaltungen passen in die Kirche unterschiedlich viele Menschen. Wenn Sie eine Veranstaltung mit Essen zu Tisch planen, empfehlen wir eine Personengröße von 80 Personen nicht zu überschreiten. Sonstige Veranstaltungen
Falls Sie darüber nachdenken unsere schöne 3F für ihre Veranstaltung zu mieten, melden sie sich bitte einfach unter: